(HinSchG)
Wir der Landesverband Lebenshilfe Sachsen e.V. unterstützen Sie bei der Übermittlung eines Hinweises.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Hinweis abzugeben.
Das Gesetz ermutigt alle Hinweisgeber ausdrücklich, zuerst jede Klärung innerhalb ihres Teams oder mit ihren Vorgesetzten herbeizuführen.
Unsere Meldestelle erreichen Sie so:
- Online – Kontakt mit der Meldestelle beim Landesverband Für die Online-Übermittlung des Hinweises und für den weiteren Austausch steht die abgesicherte Kommunikationsplattform ab dem 02.07.2023 zur Verfügung: www.lebenshilfe- sachsen.de/de/Hinweisgeber/
- über die Post – Kontakt mit der Meldestelle beim Landesverband Sie können auch einen Brief schicken. In dem Brief müssen Sie bitte schreiben, was passiert ist. Die Meldestelle muss wissen, wann und wo sich dieser Sachverhalt ereignet hat (Zeitpunkt/Dauer, sowie Stadt/Standort). Wer ist davon betroffen (Abteilung, beteiligte Personen)? Kann der beobachtete Sachverhalt durch andere objektive Umstände belegt werden? Und Sie können eine Telefonnummer in den Brief schreiben. Dann kann die Meldestelle Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Am besten schreiben Sie auch die Uhrzeit auf, wann Sie unter der Telefonnummer erreichbar sind. Schicken Sie den Brief an: Lebenshilfe Sachsen e.V. persönlich/vertraulich an Meldestelle Hinweisgeber Heinrich-Beck-Straße 47 09112 Chemnitz
- über das Telefon - Kontakt mit der Meldestelle beim Landesverband Sie können mit der Meldestelle einen telefonischen Termin vereinbaren. Dazu müssen Sie die Meldestelle anrufen und einen Termin für einen Rückruf vereinbaren. Dann braucht die Meldestelle Ihre Telefonnummer. Oder Sie vereinbaren einen Termin und rufen die Meldestelle dann zu dem Termin an. So brauchen Sie keine Telefonnummer hinterlassen. Bei jedem Anruf müssen Sie aber mitteilen, dass es um eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutz-Gesetz geht. Hier können Sie einen Termin vereinbaren: 0371 9099110
Hinweis: Sämtliche Meldungen können bei der Meldestelle beim Landesverband auch anonym bzw. unter einem Pseudonym abgeben werden. Bei anonymen Meldungen kann es aber keinen Austausch zu geplanten oder ergriffenen Maßnahmen geben.